BERATUNGEN
Sozialberatung
Die Beratung in allen sozialrechtlichen Fragen ist eine Ergänzung zu der pflegerischen und ärztlichen Versorgung. Hier wird versucht, die mit der Krankheit zusammenhängenden sozialen und finanziellen Benachteiligungen und Beeinträchtigungen im alltäglichen Leben, sowie im Arbeitsleben im Auge zu haben und soziale Härten zu vermeiden oder zu vermindern.
Die persönliche Hilfe steht im Vordergrund und wird ergänzt durch Beratung
über sozialrechtliche Möglichkeiten.
Hilfe und Beratung bei
• Einleitung von Reha-Maßnahmen
• Beratung zur Pflegeorganisation, ambulant und stationär
• Vermittlung von Hilfen für unversorgte Familienangehörige
• Hilfestellung bei der Antragsstellung für besondere wirtschaftliche Hilfen
• Beratung über Hilfen nach dem Schwerbehindertengesetz